Ja – unbedingt. Gerade zu Beginn kann Möbel-Leasing einen großen Unterschied machen.
Beispiel Neugründung Kurzzeitvermietung:
Ein Gründer verfügt über ein Startbudget von 20.000 €.
Ohne Möbel-Leasing reicht dieses Kapital in der Regel aus, um eine Einheit einzurichten.
Mit Möbel-Leasing kann dasselbe Kapital genutzt werden, um mehrere Einheiten parallel umzusetzen.
Beispiel:
Ohne Möbel-Leasing (Kauf der Einrichtung):
Rund 5.000 € werden für Miete, Kaution und Nutzungsänderung benötigt.
Die verbleibenden 15.000 € fließen in die Einrichtung einer Einheit.
Mit einer Einheit lassen sich im Durchschnitt etwa 1.000 € Gewinn pro Monat erzielen. Für die nächste Einheit müssten erneut rund 20.000 € aufgebracht werden – entweder durch Ansparen über ca. 20 Monate oder durch einen Kredit.
Mit Möbel-Leasing:
Mit demselben Startkapital können jetzt vier Einheiten gleichzeitig an den Markt gebracht werden. Die 20.000 € werden für Miete, Kaution und Nutzungsänderung dieser Einheiten eingesetzt. Die Einrichtung wird geleast und über monatliche Raten aus den laufenden Einnahmen bezahlt.
Bei durchschnittlich 1.000 € Gewinn pro Einheit ergibt sich ein monatlicher Gewinn von rund 4.000 €.
Die nächste Einheit kann dadurch bereits nach zwei Monaten aus dem laufenden Gewinn umgesetzt werden, da erneut nur die anfänglichen Fixkosten anfallen.
Hinweis: Das Beispiel bezieht sich auf eine typische Wohneinheit. Bei gewerblichen Einheiten mit hohem Sanierungsbedarf können die Zahlen deutlich abweichen.